Häufige Fragen zum Goldankauf
Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Sie können ohne Weiteres vorbeikommen und Ihre Gegenstände und Wertsachen kostenlos prüfen lassen.
Ein gültiger Lichtbildausweis ist erforderlich. Je nach Wert und Herkunft der Ware können weitere Angaben nötig sein – das ergibt sich aus den gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Edelmetallhandel (Geldwäschegesetz).
Vor dem Ankauf wird der Feingehalt geprüft, üblicherweise per Röntgenfluoreszenzanalyse (XRF). Was danach mit dem Material geschieht, kann je nach Betrieb variieren.
In der Regel ja, da der Wert über den Feingehalt und nicht über den Erhaltungszustand des Schmuckstücks ermittelt wird. Details erfahren Sie bei der jeweiligen Filiale.
Auf Basis des geprüften Feingehalts, des Gewichts und des aktuellen Tageskurses für Gold bzw. Silber. Mehr dazu auf der Seite Goldpreis & Legierungen.
Ja, alle fünf Filialen kaufen neben Gold auch Silber, Münzen, Barren, Zahngold und weitere Edelmetalle an.
Punze, Magnetprobe oder die Farbe an abgenutzten Stellen geben erste Hinweise, ersetzen aber keine fachliche Prüfung. Mehr dazu im Beitrag Woran erkenne ich echtes Gold?.
Nein, die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst nach der Prüfung, ob Sie das Angebot annehmen möchten.
Beim Pfandhaus erhalten Sie einen Kredit gegen Pfand mit Rückkaufsmöglichkeit, beim Goldankauf verkaufen Sie direkt und endgültig. Mehr dazu im Beitrag Pfandhaus oder Goldankauf.
Das hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, wie lange Sie das Gold bereits besitzen. Eine allgemeine Einordnung finden Sie im Beitrag Steuerliche Aspekte beim privaten Verkauf von Gold – für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Edelmetallhändler unterliegen den Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes. Mehr dazu im Beitrag Geldwäschegesetz beim Goldankauf.
Das hängt von Ihrem Wohnort bzw. Ihrer Umgebung ab. Auf der Startseite finden Sie eine Übersicht aller fünf Standorte mit Karte, sortiert nach Gebiet. Alle Filialen ansehen →